FAQs
Zu vermieten
FAQ
Alle freien Mietobjekte werden laufend auf unserer Website unter «Zu vermieten» ausgeschrieben. Jedes Mietobjekt bleibt mindestens 72 Stunden auf unserer Website online.
Grössere Vermietungen (bspw. bei Neubauten) werden zusätzlich über unseren Newsletter angekündigt.
Wir führen keine Warteliste.
Die Nachfrage nach unseren Mietobjekten ist sehr hoch. Wir wollen den Vermietungsprozess fair und effizient gestalten.
Jedes Mietobjekt bleibt mindestens 72 Stunden auf unserer Website online. Alle Interessierten können sich während dieser Frist bewerben. Dafür beim Inserat den Link «Jetzt bewerben» anklicken und den elektronischen Fragebogen ausfüllen und absenden. Bei hoher Nachfrage werden per Zufallsgenerator eine angemessene Anzahl Bewerbungen ausgewählt. Diese prüfen wir anhand unserer Vermietungskriterien und laden eine Auswahl zu einer Wohnungsbesichtigung ein.
Besteht nach der Besichtigung weiterhin Interesse am Mietobjekt brauchen wir innert zwei Tagen folgende Unterlagen von Ihnen zur Vervollständigung der Bewerbung: Steuerrechnung, Betreibungsauszug und Kopie des Ausweises (Schweizer ID, Schweizer Pass oder Ausländerausweis aller Bewohnenden inklusive Kinder).
Wir vermieten unsere Wohnungen nach den Kriterien gemäss unserem Vermietungsreglement. Es zählen die Belegung (Mindestanzahl Personen = Anzahl Zimmer minus 1), die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Durchmischung innerhalb der Liegenschaft, der Quartierbezug, das Zahlungsverhalten, formale Kriterien (Wohnsitz) und die Dringlichkeit.
Mit städtischen Abschreibungsbeiträgen vergünstigte Wohnungen dürfen nur an Haushalte abgegeben werden, deren steuerrechtlich massgebendes Einkommen das Vierfache des Bruttomietzinses (Mietzins plus Nebenkosten) nicht überschreitet. Wir orientieren uns hier an der städtischen Praxis.
Die Vermietungskriterien finden Sie auch in unserem Vermietungsreglement.
Wir führen keine Warteliste. Alle freien Mietobjekte werden laufend auf unserer Website ausgeschrieben. Jedes Mietobjekt bleibt mindestens 72 Stunden auf unserer Website online.
Grössere Vermietungen (bspw. bei Neubauten) werden zusätzlich über unseren Newsletter angekündigt.
Grössere Vermietungen (bspw. bei Neubauten) werden über unseren Newsletter angekündigt.
Wir führen keine Warteliste.
Haustiere sind in den meisten Liegenschaften erlaubt. Für die Haltung eines Haustiers brauchen Sie vorgängig eine schriftliche Bewilligung von uns.
Stiftungsinterne Wohnungswechsel werden in der Regel nicht bewilligt. Es gibt jedoch Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise Ersatzwohnungen im Zusammenhang mit Renovations- oder Bauprojekten in unseren Liegenschaften. Ebenso können Wohnungswechsel in Erwägung gezogen werden, wenn sich die Belegung der bestehenden Wohnung ändert, etwa durch den Zu- oder Wegzug von Personen oder aufgrund von familiären Ereignissen wie einer Geburt. Darüber hinaus kann ein Wohnungswechsel auch dann sinnvoll oder notwendig sein, wenn sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Personen ändern.
Bitte senden Sie uns ein Email an info@pwg.ch oder kontaktieren Sie unseren Empfang unter 043 322 14 14.
Bei Defekten und Reparaturen ist es immer hilfreich, uns ein Foto des Schadens und die Gerätenummer zuzustellen.
Hinweis zu Notfällen ausserhalb unserer Öffnungszeiten:
Bei dringenden Fällen ausserhalb der regulären Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an Ihre Hauswartung. Die Kontaktdaten sowie alle relevanten Notfallnummern finden Sie im Anschlagkasten im Treppenhaus. Handwerksunternehmen sollen nicht eigenständig beauftragt werden. Als Notfälle gelten insbesondere Heizungs- oder Warmwasserausfall, ein Stromausfall in der gesamten Wohnung sowie der der Verlust des Wohnungsschlüssels.
Erwerb von Liegenschaften
FAQ
Die Stiftung PWG ist laufend auf der Suche nach käuflichen Liegenschaften in der Stadt Zürich. Wir freuen uns, wenn Sie uns eine Liegenschaft anbieten. Wir erwerben Liegenschaften, um sie dauerhaft jeder spekulativen Verwendung zu entziehen. Wir übernehmen die Mietverhältnisse unverändert. Die Mieterschaft kann also nach dem Erwerb des Hauses durch die Stiftung PWG zum gleichen Mietzins wohnen bleiben.
Die Stiftung PWG setzt auf kontinuierliches Wachstum, das grösstenteils durch den Erwerb von Liegenschaften erfolgt. Wir tragen massgebend zur Erreichung des Drittelsziels der Stadt Zürich bei: Bis ins Jahr 2050 soll der Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt einen Drittel der Mietwohnungen betragen.
Für ein Richtangebot brauchen wir einen Grundbuchauszug, den Gebäudeversicherungswert, einen aktuellen Mieterspiegel und wenn möglich Angaben zu Flächen und/oder Pläne. Sollten Sie bereits eine Marktwertschätzung haben, ist diese alternativ auch willkommen.
Im Fokus des Erwerbs stehen Liegenschaften ab fünf Wohnungen sowie gemischt genutzte Liegenschaften (Wohnungen und Gewerbe). Ein besonders grosses Interesse besteht an Nachbarliegenschaften, die an bestehende Liegenschaften der Stiftung PWG angrenzen. Die Stiftung PWG achtet darauf, dass der Anteil der Mieterträge aus Gewerbeobjekten ca. 25 Prozent der gesamten Mieterträge nicht übersteigt.
Wir haben keine Grössenbeschränkung nach oben. Auch an Bauland in der Stadt Zürich sind wir interessiert.
Wir prüfen jedes Angebot individuell und verschaffen uns ein Gesamtbild. Wichtige Faktoren sind die Qualitäten der Wohn- und Arbeitsräume, die Grösse der Liegenschaft, der Preis und allfälliges Ausnutzungs- oder Arrondierungspotenzial. Um unserem Stiftungszweck zu entsprechen, sollten die Mieten preisgünstig sein. Denn wir übernehmen die Mietverhältnisse unverändert. Ein weiteres Plus ist eine langjährige Mieterschaft, die erhalten bleiben soll. Die Stiftung PWG kann ausschliesslich Liegenschaften in der Stadt Zürich erwerben.
Innerhalb einer Woche können wir in der Regel sagen, ob ein Erwerb infrage kommt oder nicht. Ein Richtangebot kann innerhalb von zwei bis drei Wochen abgegeben werden. Über den definitiven Erwerb entscheidet der Stiftungsrat der Stiftung PWG abschliessend. Unser Erwerbsteam garantiert einen unkomplizierten Verkaufsprozess und geht auf Ihre persönliche Situation ein.
Stockwerkseigentum und Miteigentum sind nicht unser Hauptfokus. Aber wir prüfen allfällige Angebote gerne individuell. Der zu erwerbende Anteil sollte bei über 50 Prozent liegen.
Im Fokus des Erwerbs stehen Liegenschaften ab fünf Wohnungen, gemischt genutzte Liegenschaften (Wohnungen und Gewerbe) sowie reine Gewerbeliegenschaften.