ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN

GESETZLICHE GRUNDLAGE

Als selbstständige öffentlich-rechtliche Stiftung der Stadt Zürich untersteht die Stiftung PWG dem kommunalen Recht der Stadt Zürich und ordnet sich den Ausführungsbestimmungen des Kantons Zürich zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 25. November 1994 unter.

PRINZIP

Das Vergabeverfahren basiert auf dem Prinzip der Konkurrenz und hat zum Ziel, für die zu vergebenden Teilaufgaben (z. B. Handwerkerdienstleistung) den am besten geeigneten Anbietenden zu finden. Mit steigendem Auftragswert vergrössert sich der Kreis der an der Offertstellung teilnehmenden Anbietenden.

1133 Ausschreibungen nach IVÖB