Fair und preisgünstig
VERGABE
Die Vermietung der Wohnungen erfolgt ohne Rücksicht auf Geschlecht, Alter, Religion und Nationalität. Auf soziale Durchmischung wird Wert gelegt. Als Minimalbelegung pro Wohnung gilt die Regel: Anzahl Zimmer abzüglich 1 = Anzahl Bewohnende.
Bei Mieterwechseln orientieren wir uns einerseits an Kriterien wie Integrationsfähigkeit, Kinderanzahl und Dringlichkeit des Wohnungswechsels. Andererseits spielen auch die persönlichen und finanziellen Verhältnisse eine Rolle.
Die PWG ist keine Genossenschaft. Zur Miete eines Wohn- oder Gewerbeobjektes müssen keine Anteilscheine gezeichnet werden. Es wird keine Warteliste geführt. Auf freie Objekte wird in der stadtzürcher Tagespresse und über diese Website hingewiesen.
IN EINER PWG-WOHNUNG WOHNEN
Welcher Bewohner eines Mehrfamilienhauses kennt es nicht? Wand an Wand mit dem Nachbarn zu wohnen, birgt Konfliktpotential. Solches besteht nicht nur in der Waschküche, die wie kein anderer Ort im Haus zu Nachbarschaftsproblemen führen kann, sondern auch im Vorbereich zum Haus, auf der gemeinsamen Dachterrasse oder im Treppenhaus.
Doch nicht nur in den gemeinschaftlichen Bereichen, auch in seiner Wohnung kann man nicht tun und lassen, was man will. Vor allem Lärmimmissionen können den Nachbarn stören. Und am Ende der Miete muss die Wohnung wieder in tadellosem Zustand an die PWG zurückgegeben werden.
Daher haben wir im Interesse all unserer Mietenden eine Hausordnung aufgestellt und Wissenswertes zur Pflege ihres Mietobjektes zusammengetragen.