Häufig gestellte Fragen

FÜHRT DIE STIFTUNG PWG EINE WARTELISTE?

Nein. Interessenten können sich nur für ein freies Mietobjekt bewerben, das auf www.pwg.ch oder in einem Zeitungsinserat ausgeschrieben ist. Diese Anmeldung findet bei anderweitigen Vermietungen keine Berücksichtigung.

 
 

IST ES VON VORTEIL, WENN MAN DIE ANMELDUNG PERSÖNLICH AN DER GESCHÄFTSSTELLE ABGIBT?

Nein. Sie können Ihre Unterlagen schicken oder vorbeibringen. Auf den Vergabeentscheid hat dies keinen Einfluss.

 
 

IST DIE STIFTUNG PWG EINE GENOSSENSCHAFT?

Nein. Wir sind eine Stiftung. Im Unterschied zu einer Genossenschaft zeichnen unsere Mieterinnen und Mieter keine Anteilscheine. Weiterführende Information finden Sie auf dieser Homepage unter „Portrait“.

 
 

WO GIBT ES PWG-LIEGENSCHAFTEN?

Die Stiftung PWG ist nur auf dem Stadtgebiet Zürich tätig. Dies ist bedingt durch den stadtzürcherischen Abstimmungsentscheid im Jahr 1985 und die Dotierung des Stiftungskapitals durch die Stadt Zürich.