Mietzinsentwicklung

Früher wurden die PWG-Mietzinse behördlich kontrolliert. Nicht kostendeckende Mietzinse wurden mit Staffelmietzinsen alle zwei Jahre erhöht und folgten deshalb nicht den drastisch sinkenden Hypothekarzinsen. Im April 1999 änderte das.

Ab dann waren die Mietzinse der Missbrauchsgesetzgebung nach Obligationenrecht unterstellt. Seither folgen unsere Mietzinse konsequent dem Hypothekarzinssatz.

Wir lassen unsere Mietzinse regelmässig von Wüest & Partner untersuchen und mit dem Markt vergleichen, zuletzt im Jahr 2011. Die Untersuchung zeigte, dass ein profitorientierter Investor im Schnitt 33 % höhere Mietzinsen realisieren könnte (inkl. vorgängiger Investitionen).

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